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VGH Hessen, 06.01.2015 - 5 A 104/14.Z |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 05.12.2013 - 2 K 20/12
- VGH Hessen, 06.01.2015 - 5 A 104/14.Z
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00
Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung; …
Auszug aus VGH Hessen, 06.01.2015 - 5 A 104/14
Die Beantwortung der Frage, ob der Privatweg selbstständigen Erschließungscharakter hat oder als unselbstständige Zufahrt zu qualifizieren ist, hängt von dem Gesamteindruck ab, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000 - 11 B 48/00 -, NVwZ-RR 2001, 180 = DÖV 2001, 37; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. August 2012 - 15 A 1679/12 -, KStZ 2012, 199). - VGH Hessen, 06.05.2009 - 5 A 2017/08
Hinterliegergrundstück desselben Eigentümers; Abschluss zum vorderliegenden …
Auszug aus VGH Hessen, 06.01.2015 - 5 A 104/14
Soweit von der Bevollmächtigten der Beklagten eine Abweichung vom Senatsurteil vom 6. Mai 2009 - 5 A 2017/08 - gerügt wird, lässt die Begründung des Zulassungsantrages bereits nicht erkennen, welchen entscheidungserheblichen Rechtssatz der Senat im Hinblick auf die im vorliegenden Verfahren streitgegenständliche Frage der Genehmigungsfähigkeit einer Öffnung einer denkmalgeschützten Mauer aufgestellt haben soll. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - 15 A 1679/12
Privatstraße als Erschließungsanlage bei Bestimmung zum Anbau und Geeignetheit …
Auszug aus VGH Hessen, 06.01.2015 - 5 A 104/14
Die Beantwortung der Frage, ob der Privatweg selbstständigen Erschließungscharakter hat oder als unselbstständige Zufahrt zu qualifizieren ist, hängt von dem Gesamteindruck ab, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000 - 11 B 48/00 -, NVwZ-RR 2001, 180 = DÖV 2001, 37; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. August 2012 - 15 A 1679/12 -, KStZ 2012, 199).